Funktionstraining
Das Funktionstraining ist gesetzlich als ergänzende Leistung zur Rehabilitation anerkannt und wird bei medizinischer Notwendigkeit durch Krankenkasse oder Rentenversicherung (bei Verordnung durch eine Rehabilitationseinrichtung) bezahlt.
Es verbessert die Gelenkbeweglichkeit, nachweislich den Krankheitsverlauf und insgesamt die Leistungsfähigkeit.
Das Training wird regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich entweder als Wasser- oder als Trockengymnastik unter fachkundiger Anleitung von speziell in der Rheumatologie fortgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt.

Quelle: Deutsche Rheuma-Liga
Jeder niedergelassene Arzt, jede Ärztin kann Funktionstraining verordnen. (Muster_56_VE). Vor Beginn bedarf es der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse (entfällt bei einzelnen Krankenkassen) und wichtig ist, dass das Funktionstraining nicht in das Heilmittelbudget des Arztes fällt, da es als ergänzende Leistung zur Rehabilitation verordnet wird.
Mit der genehmigten Verordnung kommen sie dann zur ArGe Nürnberg und wir nehmen sie in das Training auf. Die Unterschrift des Versicherten ist im Feld ‚Antrag auf Kostenübernahme‘ notwendig.
Die Rheumaliga Nürnberg bietet ihnen an mit einem Zusatzbeitrag das Training auf 45min bzw. 30min zu verlängern. Der Zusatzbeitrag beläuft sich auf 2,50€ für Mitglieder oder 3,50€ für Nichtmitglieder.
Näheres zum Funktionstraining finden sie hier.
Bitte beachten sie, dass die Rheuma-Liga keinen Reha Sport und keine Therapie an Geräten anbietet.